Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder
Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine Grundqualifikation nachweisen.
Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Ausbildung
* Berufskraftfahrer * Fachkraft im Fahrbetrieb * alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Grundqualifikation
* Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich) * Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist
Vorraussetzung! ..... (richtig: Voraussetzung!)
Beschleunigte Grundqualifikation
* Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrsunden
* Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Vorraussetzung!
"EU-Berufskraftfahrer" - was bedeutet das?
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein
Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist: C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie<50Km), D1/D1E, D/DE
müssen seit dem 10.09.2008 die D-Klassen und ab dem 10.09.2009 die C-KLassen eine
Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation und danach alle 5 Jahre 35 Stunden
Weiterbildung absolvieren.
Wer muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation absolvieren?
Wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen nach dem 10. September 2008 erteilt
bekommt, muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.
Für LKW-Fahrer gilt der Stichtag 10.September 2009. Alle danach erworbenen
Fahrerlaubnisse berechtigen ohen Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation
nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.
Welche Anforderungen müssen die Teilnehmer der einzelnen Ausbildungsarten erfüllen?
Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung
müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht erforderlich.
Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie-
und Handelskammer oder Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer(in)"
oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in
dem vergleichbare Fertigkeiten oder Kenntnisse zur durchführung von Fahrten mit
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Für die Prüfung ist keine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Pflicht.
Für die Prüfung ist eine entprechendes Fahrerlaubnis Voraussetzung.
Beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen
die Grundqualifikation im Inland erwerben>
Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten
Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 Minuten, inkl. 10 Fahrstunden)
Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den
Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich
Weiterbildung
Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie
beschäftigt sind, erworben werden
Erst Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der
beschleunigten Grundqualifikation Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von midestens 7 Zeitstunden.
Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht
Regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre
Keine Prüfung!
Wer muss wann starten?
Eine Grundqualifikation müssen absolvieren alle Busfahrer, die erst ab 09/2008 den
Führerschein erworben haben und alle LKW-Fahrer, die erst ab 09/2009 den
Führerschein erwerben. Eine erste Weiterbildung (5 x 7 Std.)ist zu absolvieren für alle Busfahrer bis
spätestens 2013* und alle LKW-Fahrer bis spätesten 2014*
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei
entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die WEiterbildung bis September 2015 bei
Busfahrern und September 2016 bei LKW-Fahrern erfolgen. Voraussetzung ist, dass die
entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist. (Regelung gilt nicht in allen EU-Ländern!)
Was ändert sich?
Anforderungen an den Fahrer bisher:
Führerscheinerwerb
Ausübung Fahrerberuf
Anforderungen an den Fahrer in Zukunft:
Führerscheinerwerb
Grundqualifikation / beschleungigte Grundqualifikation
5 Jahre Fahrerberuf
Weiterbildung: 35 Stunden (5 x 7 Std.)
5 Jahre Fahrerberuf
Weiterbildung: 35 Stunden (5 x 7 Std.)
Wo kann ich die notwendige Aus- und Weiterbildung erwerben?
Die City-Fahrschule-Kilp bietet an den Wochenenden laufend Weiterbildungskurse an.
Aufgrund der hohen Nachfrage können einzelne Zeiträume bereits jetzt belegt sein. Fragen
Sie deshalb bitte frühzeitig nach freien Terminen.
Sie können als Einzelperson und auch Firmenweise unterrichtet werden, wobei wir auch hier
auf eine familiäre und faire Abwicklung Wert legen.
Neben der entsprechenden Fahrerlaubnis können Sie bei uns auch Vorbereitungskurse auf die
Prüfung der Grundqualifikation(wobei Sie sich selber vorbereiten müssen, der Kurs fasst nur
wesentliche, prüfungsrelevante Aufgabenstellungen zusammen und bereitet auf die Prüfung
vor der örtlich zuständigen IHK vor).
Selbstverständlich bieten wir aber auch den gesetzlich vorgeschriebenen Kurs "Beschleunigte
Grundqualifikation" an und unterstützen Sie bei der Prüfungsvorbereitung
(Prüfungssimulation).
Kann ich als Betrieb eine staatliche Förderung zu den Kosten der
Weiterbildung erwarten?
Das BAG bietet im Auftrag des BMVBS die beiden Förderprogramme "De-minimis" und
"Aus- und Weiterbildung" an. Näheres über Umfang, Antragstellung und Voraussetzungen
erfahren Sie hier www.bag.bund.de.
Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur
Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung
(WeGeBau-Proramm) erhalten Sie hier www.arbeitsagentur.de und bei der Arbeitsagentur,
in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt
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